
VIII. Mängelrüge, Gewährleistung
1.
Für Mängel haftet mpc networks GmbH nur, wenn der Kunde die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit untersucht. Offensichtliche Mängel sind innerhalb 14 durch schriftliche Anzeige an mpc networks GmbH zu rügen. Bei beiderseitigen Handlungsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.
2.
Die gelieferte Ware weißt die aus der Produktbeschreibung ersichtliche Beschaffenheit, anderenfalls die handelsübliche Beschaffenheit auf. Erklärungen über die Beschaffenheit stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Allgemein wird über die Gewährleistung nach diesen Bedingungen bzw. nach dem Gesetz keinerlei Garantie übernommen, insbesondere nicht dafür, daß ein Account/Server für eine bestimmte Software oder bestimmten Dienst geeignet ist.
3.
Bei berechtigten Beanstandungen der Produkte durch den Kunden, d. h. durch Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte der mpc networks GmbH nicht nur geringfügig beeinträchtigten, steht dem Kunden das Recht zu, im Rahmen der Nacherfüllung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. mpc networks GmbH ist berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist oder die gewählte Art der Nacherfüllung kostenbilliger ist als die andere, und diese keinen erheblichen Nachteil für den Kunden im Verhältnis zu anderen Nacherfüllungsmöglichkeiten beinhaltet.
4.
Der Kunde kann die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder die Rückgängigmachung des jeweiligen Vertrages nur verlangen, wenn der mpc networks GmbH die Behebung des beanstandeten Mangels trotz mindestens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht gelingt.
5.
Ist die Ware nach Vornahme der Nacherfüllung an einen anderen Ort zu verbringen, als den ursprünglichen Lieferort, so fallen dem Kunden die soweit anfallenden Mehrkosten zur Last. Gleiches gilt, wenn der Kunde die mangelhafte Ware von einem anderen Ort als seinem Sitz/Lieferort zum Zwecke der Nacherfüllung an den Lizenzgeber zurücksendet.
6.
Zur Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche ist der Kunde nur berechtigt, wenn er dem Lizenzgeber zur Vornahme der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung eine angemessene Frist gesetzt hat und diese verstrichen ist. Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, so ist das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Unberührt bleibt hiervon das Recht zur Minderung des Vertragspreises.
7.
Gewährleistungspflichten bestehen nicht,
a) wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. mangelhafte Wartung, fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme oder auf gewaltsame Einwirkung sowie andere externe Einflüsse (z. B. chemische, elektromagnetische, elektrische, etc.) zurückzuführen ist, soweit sie vom Lizenzgeber nicht zu vertreten sind.
b) wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung der Ware, insbesondere fremder Teile beruht und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder Verwendung steht.
c) bei natürlichem Verschleiß oder Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind.
d) für vorinstallierte Software.
8.
Durch Verhandlungen über Beanstandung verzichtet mpc networks GmbH nicht auf die Einrede nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge.
9.
Zur Zurückhaltung von Zahlungen und Berufung auf Mängelansprüche ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als er in Ansehung des gerügten Mangels nach Treu und Glauben verhältnismäßig ist, d. h. höchsten nur bis zum Warenteilbetrag, der konkret als mangelhaft gerügten Ware.
10.
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, so übernimmt mpc networks GmbH für die Dauer aus entstehenden Folgen keinerlei Haftung. Gleiches gilt für ohne vorherige schriftliche Zustimmung der mpc networks GmbH vorgenommene Änderungen an der Ware.
11.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Lieferung der Ware oder dem Zeitpunkt der von der mpc networks GmbH durchgeführten Installation der Ware. Dies gilt nicht, soweit der mpc networks GmbH wegen Vorsatz oder arglistigem Verschweigens eines ihr bekannten Mangels haftet; in diesen Fällen haftet mpc networks GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.
mpc networks GmbH stellt keinen Software-Support für vorinstallierte Software zur Verfügung.
IX. Haftung
1.
Für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag sowie aus unerlaubter Handlung oder nach dem Produkthaftungsgesetz, haftet mpc networks GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern nicht
a) wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
b) für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird.
2.
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen, regelmäßig vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3.
Dies gilt auch im Falle der Mängelhaftung.
4.
Die Haftungsbeschränkungen in den VI, VII gelten auch im Hinblick auf eine etwaige Haftung wegen fehlerhafter Beratung, fehlerhafter Anleitung sowie sonstiger Nebenpflichtverletzungen.
5.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet mpc networks GmbH nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter.
6.
Dem Kunden ist bekannt, daß die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von nachgelagerten Datenleitungen abhängt auf die mpc networks GmbH keinen Einfluß hat und für die sie keine Haftung übernimmt.
7.
Für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gilt VIII. Ziff. 11 entsprechend.
X. Schutzrechte
1.
Der Kunde stellt mpc networks GmbH von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich der überlassenen Daten frei und sichert zu, dass kein von ihm an uns übermitteltes Material die Rechte Dritter verletzt.
2.
Die mpc networks GmbH nimmt keine Überprüfung des Materials auf Rechte Dritter vor. Falls Dritte Anspruch auf Unterlassung erheben, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die mpc networks GmbH den Zugriff auf die Daten sperrt.
3.
Falls Daten gegen geltendes Recht verstoßen ist die mpc networks GmbH ebenfalls berechtigt den Zugriff auf diese Daten sofort zu sperren.
4.
Falls Daten bereits an den Kunden ausgeliefert wurde, wird dieser sofort benachrichtigt und ist verpflichtet, den Zugriff auf diese Daten zu sperren.
5.
Es ist dem Kunden überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Daten zu erbringen. Ist dieser erbracht, werden die Daten sofort freigegeben. Der Kunde versichert, dass durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens und die Ladung von Daten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde ist für die Wahl seines Domainnamens allein verantwortlich und erklärt sich bereit, die mpc networks GmbH von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domainnamenregistrierung bzw. -konnektierung freizustellen.
6.
Für den Fall, dass Dritte Rechte an Domainnamen geltend machen, behält sich die mpc networks GmbH vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
XI. Geheimhaltung & Datenschutz
1.
Der Kunde und mpc networks GmbH verpflichten sich, Dritten keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Interne Betriebsinformationen und sonstige vertrauliche Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt haben, mitzuteilen oder sonst zugänglich zu machen oder im Beisein Dritter Äußerungen zu machen, in denen solche Informationen mitgeteilt werden.
2.
Der Kunde und mpc networks GmbH verpflichten sich darüber hinaus, diese Informationen nicht selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen. Eine Verwertung ist insbesondere auch das Fotokopieren, das Verfassen von Zusammenfassungen (Extracts) und die Fixierung auf anderen Datenträgern. Ausgenommen sind lediglich solche Informationen, deren Bekanntgabe dem jeweiligen Vertragspartner ausdrücklich erlaubt worden ist bzw. Informationen, die öffentlich zugänglich sind.
3.
Die Geheimhaltungsverpflichtung ist zeitlich unbefristet und bleibt insbesondere auch dann bestehen, wenn das Vertragsverhältnis mit der mpc networks GmbH endet oder aus irgendeinem Grund unwirksam sein sollte. Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch die mpc networks GmbH für Zwecke die der Erfüllung der Leistung dienen, sowie für interne Zwecke der mpc networks GmbH, ein.
XII. Urheber- und Nutzungsrechte
1.
Der Kunde und mpc networks GmbH sind sich darüber einig, daß die von mpc networks GmbH erbrachten Leistungen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem UrhG geschützt sind. Rechtsinhaber ist mpc networks GmbH. Sämtliche Rechte an allen von der mpc networks GmbH gelieferten Werke sowie an schutzfähigen Leistungen, die im Rahmen von Verträgen und Vertragsverhandlungen einschließlich Angebot erbracht werden, verbleiben bei mpc networks GmbH.
2.
mpc networks GmbH überträgt dem Kunden die für den jeweiligen vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Jede Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der mpc networks GmbH. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein einfaches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf den dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
4.
Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen.
5.
Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der mpc networks GmbH zu verändern.
6.
Der Kunde ist verpflichtet bei jeder Nutzungshandlung sicher zu stellen, daß mpc networks GmbH oder von ihr genannte Dritte als Urheber sichtbar benannt werden.
7.
Rechteübertragungen an den Kunden erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung.
XIII. Kündigung
1.
Verträge gelten (wenn nicht in der Auftragsbestätigung anders angegeben) auf unbestimmte Zeit.
2.
Domainnamen werden auf die Dauer von 12 bzw. 24 Monaten vergeben, und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, falls nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich gekündigt wurde.
3.
Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund, den die mpc networks GmbH zu vertreten hat, so braucht der Kunde nur diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen zu bezahlen, die für ihn nutzbar sind. Kündigt die mpc networks GmbH aus einem wichtigen Grunde, den der Kunde zu vertreten hat, so behält sich die mpc networks GmbH den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, abzüglich der in Folge der Vertragsbeendigung tatsächlich ersparten Aufwendungen, vor.
4.
Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
XIV. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den vertraglichen Verpflichtungen.
XV. Anwendbares Recht
1.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des einheitlichen Kaufgesetzes im Haager Kaufrechtsübereinkommen und des Übereinkommens der vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.
XVI. Schriftform
Sämtliche Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
XVII. Gerichtsstand
Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist als Gerichtsstand ausschließlich Stuttgart, wenn
- der Kunde Kaufmann ist, oder
- der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder
- ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder
- der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat, oder
- der Kunde seinen Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluß aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder
- zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz/Sitz des Kunden nicht bekannt ist.
XVIII. Sonstiges
1.
Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
2.
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Erfolg soweit wie möglich erzielt.
1. Juni 2002
mpc networks GmbH